Alle Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist: C/CE, C1/C1E - LKW Fahrer- und D/DE (Linie < 50 km), D1/D1E, D/DE -Busfahrer- müssen ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren. Auf unseren folgenden Seiten finden sie jede Menge Informationen zum Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz, der Kraftfahrer Weiterbildung und den zugehörigen Bestimmungen und Regeln.
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